Da im Bezirk Melk durchschnittliche 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner den Wert von 500 mit 21.10.2021 überschritten hat, wird entsprechend dem Erlass des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Hochrisikogebietsverordnung – welche im Wesentlichen Ausreisekontrollen als weitere Maßnahme gegen die Ausbreitung der Pandemie vorsieht – von der Bezirkshauptmannschaft Melk mit 22.10.2021 erlassen. Diese Hochrisikogebietsverordnung tritt mit Samstag, 23.10.2021, 00.00 Uhr, in Kraft und werden ausreisende Personen schwerpunktmäßig an den Ausfahrtsstraßen des Bezirkes Melk kontrolliert.
Im Anhang die Verordnung von der Bezirkshauptmannschaft Melk: Hochrisikogebietsverordnung BH Melk