Coronakrise – Absonderung von Reiserückkehrern

Die Bezirkshauptmannschaft Melk hat am 20.3.2020 aufgrund der §§ 7 und 24 des Epidemiegesetzes 1950 die nachstehende Verordnung über die Absonderung von Einreisenden aus bestimmten Gebieten auf dem Landweg verordnet.

Es wird um dringende Einhaltung und Beachtung ersucht!