Coronapandemie – Erlass bezüglich den Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen

Die Bezirkshauptmannschaft Melk hat nachfolgenden Erlass über die Einschränkungen des Betriebes der Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindergruppen nach dem Epidemiegesetz 1950 erlassen.

Um Beachtung und Kenntnisnahme wird ersucht.