Coronapandemie – Verordnung über Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen

Die Bezirkshauptmannschaft Melk hat nachfolgende Verordnung über Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach dem Epidemiegesetz 1950 erlassen.

Um Beachtung und Kenntnisnahme wird ersucht.