Laut Information der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 12. Juni 2020 dürfen aufgrund derderzeitigen Rechtslage Sonnwenfeuer in der Zeit zwischen 19.06.2020 und 28. 06.2020 stattfinden.
Für die Durchführung von Veranstaltungen gelten die Bestimmungen der Covid-19 Lockerungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung.
Weiters wird auf die geltende Waldbrandverordnung für den Bezirk Melk vom 8. April 2020, MEL1-A-0814/020 hingewiesen, wonach in den Waldgebieten des politischen Bezirkes Melk sowie in deren Gefährdungsbereichen jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten ist.
Siehe beiliegendes Schreiben: