Die Bezirkshauptmannschaft Melk informiert zur Abhaltung zur Sonnwendfeuern 2020 wie folgt:
Grundsätzlich sind Sonnwendfeuer zwischen dem Freitag vor dem 21. Juni und dem nachfolgenden Sonntag sowie zwischen dem Freitag vor dem 21. Dezember und dem nachfolgenden Sonntag fällt, zulässig. Johannesfeuer wären am 24. Juni zulässig.
Aufgrund der aktuellen COVID-19 Pandemie wurde jedoch in § 1 Z 7 Ausnahmeverordnung Verbrennungsverbot biogene Materialien festgelegt: “Die Ausnahmen der Z 2 gelten nicht bis zum 30. Juni 2020.” Die Ausnahme für Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen wurden somit bis zum 30. Juni 2020 aufgehoben, weshalb Sonnwendfeuer bzw. Johannesfeuer bis 30. Juni 2020 nicht zulässig sind.