Der Jagdausschuss der Genossenschaftsjagd Dorfstetten teilt mit, dass die Auszahlung des Jagdpachtschillings für das Pachtjahr 2018 in der Zeit von 09. April 2018 bis 09. Oktober 2018 erfolgt.
Die Grundeigentümer können ihre Anteile innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden am Gemeindeamt abholen bzw. die Überweisung der Beträge unter Angabe ihrer Kontonummer verlangen. Alle Grundeigentümer, die bereits im Vorjahr eine Überweisung ihres Jagdpachtschilling erhalten haben, wird die Pacht automatisch im April 2018 auf das angegebene Konto überwiesen.
Es wir darauf hingewiesen, dass nur Beträge, die über € 15,– liegen, überwiesen werden können. Geringere Beträge, die laut NÖ Jagdverordnung als Bagatellbetrag ausgewiesen sind, können jedoch vom Gemeindeamt innerhalb der vorgenannten Frist abgeholt werden.