Im Anhang finden Sie Informationen über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen:
- “Frauenvolksbegehren”
- “Don’t smoke”
- “ORF ohne Zwangsgebühren”
Die Stimmberechtigten können innerhalb des festgesetzten Eintragungszeitraum, das ist von Montag, 1. Oktober bis (einschließlich) Montag, 8. Oktober 2018, auf der Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und Ihre Zustimmung zu einem oder mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift erklären.
In unserer Gemeinde können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse
Gemeindeamt Dorfstetten
Forstamt 82
4392 Dorfstetten
an den nachstehenden Tagen und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag, 1. Oktober 2018, von 08:00 bis 20:00 Uhr,
Dienstag, 2. Oktober 2018, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Mittwoch, 3. Oktober 2018, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 4. Oktober 2018, von 08:00 bis 20:00 Uhr,
Freitag, 5. Oktober 2018, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Samstag, 6. Oktober 2018, von 08:00 bis 10:00 Uhr,
Montag, 8. Oktober 2018, von 08:00 bis 16:00 Uhr
Stimmberechtigt sind Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (Personen, die spätestens am 8. Oktober 2018 ihren 16. Geburtstag feiern, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 27. August 2018 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren KEINE Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.