Auf Grund der nunmehrigen Witterungsverhältnisse und der prognostizierten weiteren Niederschläge ist die akute Waldbrandgefahr in den Wäldern des Verwaltungsbezirkes Melk derzeit nicht mehr gegeben.
Auf die dennoch weiterhin erforderliche Vorsicht beim Umgang mit offenem Feuer im Gefährdungsbereich des Waldes hingewiesen.
Die Bezirkshauptmannschaft Melk hebt daher die Verordnung vom 8. April 2020 mit sofortiger Wirkung auf.
Im Anhang finden Sie die Verordnung: