Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, wird es ab Ende Mai 2024 im gesamten Gemeindegebiet von Dorfstetten zu Nachkontrollen der “bebauten Flächen”, von sämtlichen Gebäuden auf der Liegenschaft sowie der an den Kanal und/oder Wasser angeschlossenen Geschosse, durch den GVU Melk kommen.
Dabei werden die Außenmaße der Gebäude und Geschosse nachkontrolliert, die gemäß NÖ Landesgesetz für Kanal und Wasser als Berechnungsgrundlage der Gebühren herangezogen werden. Das ist notwendig, da immer wieder bauliche Veränderungen ohne die gesetzlich vorgesehenen Anzeigen und Meldungen am Gemeindeamt durchgeführt werden. Im Zuge der Kontrolle wird ein Termin vor Ort vereinbart, an dem die jeweilige Liegenschaft neu erfasst wird. Werden dabei Veränderungen festgestellt, wird eine Neuberechnung durchgeführt und mit einem entsprechenden Ergänzungsbescheid vorgeschrieben. Um eine Gleichbehandlung aller Bürger zu gewährleisten, wurde diese Überprüfung seitens der GEMEINDE an den Gemeindeverband für Umweltschutz im Bezirk Melk (GVU Melk) ausgelagert. Herr Christoph Angerer, Markus Weninger und Roland Weninger vom GVU Melk sind im Auftrag der Gemeinde unterwegs.
Durch ihre langjährige Erfahrung sind sie als Experten für das NÖ Kanalgesetz bestens für die Nachkontrolle gerüstet und können Detailfragen gerne vor Ort beantworten.