Ab 1. Juni 2023 wird das neue Hundehaltegesetz in Niederösterreich in Kraft treten.
Durch diese Änderungen sollen die Sicherheitsstandards im Zusammenleben zwischen Mensch und Hund erhöht werden. Aus diesem Grund müssen zukünftig alle Hundehalterinnen und Hundehalter bestimmte Grundkenntnisse über die Hundehaltung (Sachkundenachweis) und eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorweisen.
Diese Änderungen gelten für alle Hunde, die nach dem Inkrafttreten der Novelle angemeldet werden.
Die wichtigsten Änderungen:
Sachkundenachweis (NÖ Hundepass) für alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer:
• Eine einstündige Information durch einen Tierarzt/Tierärztin über die Gesundheit und die richtige Haltung und Pflege eines Hundes
• Eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person über den Hund als soziales Lebewesen, die Mensch-Hund-Beziehung und unter anderem auch Maßnahmen zur Stressvermeidung bei Hunden
Der erweiterte Sachkundenachweis für „Listenhunde“
• umfasst zehn Stunden und besteht aus einem theoretischen Teil über Wesen und Verhalten des Hundes sowie einem praktischen Teil
Verpflichtende Haftpflichtversicherung
• für alle Hunde mit einer Mindestversicherungssumme
Obergrenze
• nur mehr max. fünf Hunde pro Haushalt
Vorzuweisende Unterlagen bei der Anmeldung im Gemeindeamt:
Sachkundenachweis: Nachfrist von sechs Monaten zum Erbringen des Nachweises.
Erweiterter Sachkundenachweis: für Listenhunde und auffällige Hunde.
Hundehaftpflichtversicherung: für jeden Hund – bisher wurde dies nur bei „Listenhunden“ verlangt.
Bestimmungen für Personen die bereits einen Hund halten:
Jene Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle bereits einen Hund halten müssen binnen zwei Jahren (1. Juni 2025) den Nachweis der Haftpflichtversicherung erbringen, um zu gewährleisten, dass in Zukunft möglichst alle Schadensfälle versicherungsmäßig abgedeckt sind.
Weiter Informationen erhalten Sie unter: NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 – Land Niederösterreich (noe.gv.at)