Änderung der NÖ Bauordnung-Verlängerter Prüfungsintervall für Heizkessel

Der GVU Melk übernimmt für alle 40 Gemeinden die Aufgaben im Bereich der
Luftreinhaltung. Renate Maierhofer von der Abteilung Luftreinhaltung ist unter
anderem für die Evidenzhaltung von Daten und Terminen sowie die Erfassung und Auswertung von Prüfberichten im Rahmen der Heizungsüberprüfungen nach § 32 der NÖ Bauordnung zuständig.
Herbst als idealer Zeitpunkt
Im Spätsommer – noch vor Beginn der Heizsaison – ist der ideale
Zeitpunkt für eine Wartung der Heizungsanlage, bei der auch gleich die Überprüfung nach § 32 der NÖ Bauordnung durchgeführt werden kann. Ein regelmäßiges Service dient nicht nur der Werterhaltung, sondern spart auch Geld, da bei einer optimalen Einstellung des Brenners der Verbrauch verringert werden kann.
Änderung beim Prüfintervall
Zu einer Heizungsüberprüfung ist jeder Betreiber einer Heizungsanlage verpflichtet. Neu ist allerdings, dass Zentralheizungsanlagen mit Kesseln von 6-50 kW Leistung nur noch alle 3 Jahre zu prüfen sind. Im Jahr 2015 fällige Prüftermine nach dem zweijährigen Intervall sind noch durchzuführen – danach ändert sich dieser auf 3 Jahre (Nächster Prüftermin 2018). Bei Heizkesseln über 50 kW bleibt der jährliche Prüfungsintervall weiterhin unverändert.
Abgabe beim GVU Melk
Die Überprüfungen sind in dem gesetzlich vorgegebenen Prüfbericht
zu dokumentieren. Der Prüfbericht über die periodische Überprüfung muss innerhalb von vier Wochen beim Gemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung im Bezirk Melk abgegeben werden!
Artikel verfasst von: GVU Melk