Borkenkäfersituation im Bezirk Melk erforderliche Massnahmen im Winter 2015/16

Der ungewöhnlich trockene und heiße Sommer des Jahres 2015 hat im gesamten Bereich des Bezirkes Melk zu einer starken Vermehrung der Borkenkäfer vor allem an der Fichte geführt. In geringerem Ausmaß sind allerdings auch die anderen Nadelbaumarten (Kiefer, Lärche, Tanne) betroffen.

Seit August sind daher zahlreiche befallene und absterbende Bäume in den Wäldern des Bezirkes sichtbar geworden. Viele Waldeigentümer haben rasch auf diesen Befall reagiert und die befallenen Bäume aus dem Wald entfernt. Allerdings sind auch derzeit noch immer zahlreiche befallene Bäume in den Wäldern festzustellen.

Auch wenn momentan aufgrund der kälter werdenden Witterung die Entwicklung der Borkenkäfer nicht weiter voranschreitet, ist es unbedingt erforderlich, alle noch vorhandenen, befallenen Bäume während der Wintermonate vollständig und möglichst inklusive Rinde und dickerer Äste aus dem Wald zu entfernen.

Zusätzlich ist auch die Fällung und Entfernung der unmittelbar danebenstehenden Bäume, auch wenn sie bisher noch keine offensichtlichen Befallssymptome zeigen, dringend anzuraten, da die Borkenkäfer die abgestorbenen Bäume zumeist bereits wieder verlassen und umstehende Bäume besiedelt haben. Erfahrungsgemäß haben insbesondere die Klein-Waldeigentümer während der Wintermonate mehr Zeit zur Kontrolle und Pflege ihres Waldes zur Verfügung. Diese Zeit sollte unbedingt für die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Borkenkäfer genutzt werden.

Der Verlauf der weiteren Borkenkäferschadensentwicklung im Frühjahr 2016 wird sehr stark von der dann gegebenen Witterung abhängen. Mit einer weiteren massenhaften Borkenkäfervermehrung ist insbesondere dann zu rechnen, wenn das kommende Frühjahr warm und niederschlagsarm verläuft.

Da das Wetter nicht beeinflussbar ist, ist es umso wichtiger, dass während der Wintermonate bis Ende Jänner 2016 alle befallenen Bäume zuverlässig aus dem Wald entfernt werden. Nähere Informationen zu den Schadbildern und zu den Bekämpfungsmaßnahmen können auf folgender Homepage abgerufen werden: www.borkenkaefer.at.

Das Unterlassen von Bekämpfungsmaßnahmen verursacht nicht nur im Wald des unmittelbar betroffenen Waldeigentümers Folgeschäden, sondern kann auch auf den benachbarten Waldgrundstücken zu großen Schäden führen.

Die Waldeigentümer sind daher zu Bekämpfungsmaßnahmen nach dem Forstgesetz verpflichtet!

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Bezirksförster der Bezirkshauptmannschaft Melk (02752/9025-32615) zur Verfügung.

Artikel erfasst von: DI Klaus Gotsmy, Bezirkshauptmannschaft Melk