Waldbrandgefahr – Verordnung für den Verwaltungsbezirk Melk

Aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit) ist eine sehr starke Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen der Waldböden eingetreten. Weiters ist vielerorts leicht entzündbarer Bestandesabraum, wie Zweige, Äste und Wipfelstücke vorhanden.

Daher verordnet die Bezirkshauptmannschaft Melk, dass  jedliches Feuerentzünden und das Rauchen im Gefährdungsbereichen verboten ist.

Im Anhang finden Sie die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Melk:

Verordnung Waldbrandgefahr