Die Bezirkshauptmannschaft Melk, Fachgebiet Veterinäwesen teilt wie folgt mit:
In der 7. Änderung der Geflügelpestverordnung 2007 wurden die Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko österreichweit aufgehoben.
Die verpflichtende Stallhaltung von Geflügel endet mit 25. März 2017.
Da jedoch nach wie vor ein gewisses Risiko der Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügelbestände besteht, wurde die Kundmachung über amtlich angeordnete Biosicherheitsmaßnahmen zur Hintanhaltung der Geflügelpest verlautbart.
Diese Biosicherheitsmaßnahmen sind von wirtschaftlichen Betrieben, aber auch von privaten (Klein-)Haltungen einzuhalten und bleiben so lange in Kraft, bis die Situation eine endgültige Aufhebung erlaubt.
Beachten Sie bitte die nachfolgende Kundmachung zur Hintanhaltung der Geflügelpest: